Förderung Weiterbildung Fernstudium

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Förderung eines Fernstudiums

Berufliche Weiterbildung

Das die berufliche Weiterbildung in Deutschland mit teilweise erheblichen Kosten verbunden ist, bestärkt die landläufige Meinung, dass Bildung nur denen vorbehalten sei, die dafür das nötige „Kleingeld“ haben.

Vielen Interessenten für eine berufliche Weiterbildung mangelt es oft nicht an der nötigen Motivation für das lebenslange Lernen, sondern vielmehr an den individuellen finanziellen Möglichkeiten. Doch für Weiterbildungen oder einen Fernlehrgang sind Zuschüsse und Unterstützungen vom Bund oder den Bundesländern, aus Bildungsfonds und verschiedene Stipendien möglich.  Zudem beteiligen sich zunehmend auch die Arbeitgeber – natürlich nicht ganz uneigennützig – an der Finanzierung von Qualifizierungsmaßnehmen ihrer Mitarbeiter.

Aber: Die Inanspruchnahme von Förderungen und Zuschüssen für ein Fernstudium ist an bestimmte Antragsfristen, Voraussetzungen an die Vorbildung (z.B. Abitur, Sprachkenntnisse oder berufliche Erfahrungen) und die individuellen Weiterbildungsziele gebunden.

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Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung auf:

 

Förderung

durch den Arbeitgeber

Vielen Arbeitnehmern ist meist nicht bewusst, dass Sie bei einer beruflichen Weiterbildung eine betriebliche finanzielle Unterstützung von bis zu 100 Prozent in Anspruch nehmen können. Die ist allerdings meist dann der Fall, wenn die Qualifizierungsmaßnahme zu einer Win-Win-Situation sowohl für das Unternehmen als auch den Mitarbeiter führt.

Fakt ist, dass es keine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter gibt!  Dennoch haben die Unternehmen ein berechtigtes (wirtschaftliches) Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer über Wissen auf aktuellem Niveau verfügen. So sind direkte finanzielle Unterstützungen wie die (teilweise) Übernahme der Lehrgangsgebühren und der Kosten für die Lehrmaterialien, aber auch die Zahlung von Erfolgsprämien nach einem erfolgreichen Abschluss denkbar.

Hat der Arbeitgeber keine Möglichkeiten für eine derartige Förderung Ihrer Qualifizierung,  so kommen die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen und Prüfungen (auch Bildungsurlaub prüfen!), aber auch die Einräumung flexibler Arbeitszeitregelungen während der Studiendauer als indirekte Unterstützungsleistungen in Betracht.

Beachten Sie jedoch, dass Arbeitgeber, die Ihre berufliche Weiterbildung bewusst unterstützen, auch davon ausgehen, dass Sie Ihr neu erworbenes Wissen in das Unternehmen einbringen und mindestens noch einen bestimmten Zeitraum dort tätig sind. Dies wird meist auch vertraglich geregelt, so dass Sie bei einem frühzeitigen Unternehmenswechsel gegebenenfalls die Unterstützung des Arbeitsgebers zurückzahlen müssen.

Sprechen Sie Ihren Vorgesetzen an, wenn Sie eine berufliche Weiterbildung vorhaben und holen ihn mit ins Boot!

Förderung

durch die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie – bestehend aus den beiden kombinierbaren Säulen Prämiengutschein und Weiterbildungssparen – ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die sich beruflich weiterbilden und damit ihre aktuellen oder zukünftigen beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen gezielt erweitern möchten. Dazu zahlen Weiterbildungsmaßnahmen angefangen vom PC-Kurs über Sprachprogramme bis hin zu fachspezifischen Seminaren wie etwa für Existenzgründer.

Bei diesen Weiterbildungen übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer Lehrgangskosten, maximal aber 500 €. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ihre Weiterbildung maximal von 1.000 € – Mehrwertsteuer, ggf. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bereits inbegriffen – kosten darf!

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmer profitieren, die

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • wöchentlich mindestens 15 Stunden erwerbstätig sind und
  • deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreitet.

Interessenten, die diese Förderbedingungen erfüllen, erhalten nach einer verbindlichen Beratung in einer der deutschlandweit etwa 600 Beratungsstellen – die Übersicht der Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite www.bildungspraemie.info – einen Prämiengutschein, den sie bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter einlösen können.

Bei einem Fernstudium wählen Sie einen geeigneten Fernlehrgang bei einer Fernschule aus und vereinbaren danach einen Termin bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nach Erhalt der Bildungsprämie melden Sie sich bei Ihrer gewählten Fernschule für den Fernlehrgang an.

Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten.

Weiterbildungssparen

sozialpaedagogik-102Neben dem Prämiengutschein können Sie kostenintensivere und meist länger laufende Weiterbildungsmaßnahmen durch das Weiterbildungssparen finanzieren. Unabhängig von Ihrem Einkommen und den für den Prämiengutschein geltenden Förderbedingungen können vom Weiterbildungssparen (auch Spargutschein) diejenigen Personen profitieren, die entsprechende Guthaben angespart haben und zuvor bereits in einer Beratungsstelle für die Bildungsprämie waren.

Sofern Sie Geld nach dem Vermögensbildungs-Gesetz angespart haben, ist mit dem Spargutschein eine vorzeitige Entnahme aus Ihrem Guthaben möglich, mit der Sie Ihre individuelle berufliche Weiterbildung bezahlen können, ohne das Ihnen die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Ein vollständig ausgefüllter Spargutschein ist Ihr Beleg für die vorzeitige zulagenunschädliche Verfügung.

Förderung

durch die Agentur für Arbeit

Auch für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Wiedereinsteiger, Rehabilitanten oder Eltern, die aus der Elternzeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben suchen, bietet sich eine Weiterbildung von zuhause an. Die Agentur für Arbeit unterstützt die berufliche Wiedereingliederung, die ohne fundierte Fachkenntnisse und aktuelles Know How nahezu unmöglich ist.

Arbeitssuchende, die durch Krankheit, Elternzeit und andere Gründe für mehr als ein Jahr aus dem Berufsleben ausgeschieden ist, gelten heute schon als schwer vermittelbar. Speziell für Wiedereinsteiger bietet die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein an – eine Art Scheck, der es Ihnen ermöglicht, an einer Weiterbildung zur beruflichen Wiedereingliederung teilzunehmen.

Derartige Lehrgänge wie etwa zum

sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können durch den Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.

Übrigens: Alle einschlägigen Fernschulen sind zugelassene Bildungsträger, die zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind.

Beachten Sie, dass es sich beim Bildungsgutschein um eine Kann- und keine Muss-Leistung handelt, über die individuell von Ihrem zuständigen Berater entschieden wird.

Weitere Fördermöglichkeiten

für eine berufliche Umschulung / Weiterbildung

Neben der Förderung durch den Arbeitgeber, den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und die Bildungsprämie sollten Sie sich bei einem geplanten Studium, Dual Studium oder auch Fernstudium unbedingt SP_logo16_Gutzuwissenrechtzeitig zu weiteren Förderungen oder Unterstützungsformen wie etwa BAföG oder Meister-BAföG, Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien, Deutschlandstipendium oder Bildungskredite informieren.

Viele der Bundesländer gewähren zudem Bildungsurlaub für die Teilnahme an Präsenztagen oder Prüfungen oder unterstützen berufliche Weiterbildungen durch Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsschecks.

Die einschlägigen Fernschulen wie die SGD, das ILS, HAF und FEB gewähren beispielsweise auch ADAC Mitgliedern, Bundeswehrangehörigen, Schwerbehinderten, Zivildienstleistenden, Rentnern oder Mitarbeitern der Lufthansa, aber auch „Wiederholungstätern“ Rabatte auf die Lehrgangsgebühren oder einen Zuschuss bei erfolgreichem Abschluss.
Zudem bieten die Fernschulen und Fernhochschulen im Rahmen von Werbeaktionen recht oft Nachlässe von 15 bis 30% auf die Lehrgangs- oder Studiengebühren an.

 

Wir hoffen, wir haben Ihnen mit dieser Übersicht einen kleinen Einblick in die Fördermöglichkeiten gewährt und Sie für eine berufsbegleitende Weiterbildung durch Fernstudium oder Fernlehrgänge motiviert!


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